Änderung der Betreuungszeit

 


Nach § 3 Abs. 5 können Änderungen der Betreuungszeiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende vorgenommen werden. Diese müssen mit Hilfe des untenstehenden Formularen beantragt und vom Familienservice per E-Mail bestätigt werden.











 
 
E-Mail
Anruf