Laut Erlass des Kultusministeriums, sind wir verpflichtet alle Häuser zu schließen. Wir sind angehalten, Notgruppen einzurichten.

Hierbei gilt laut Kultusministerium folgende Prämisse:


„Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall“.






 
 
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